{"id":7,"date":"2016-01-26T11:01:12","date_gmt":"2016-01-26T11:01:12","guid":{"rendered":"http:\/\/bertrago-now.de\/?page_id=7"},"modified":"2016-04-14T11:50:25","modified_gmt":"2016-04-14T11:50:25","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/bertrago.de\/en\/agb","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p><\/br><\/p>\n<h2>Conditions of Use<\/h2>\n<p><\/br><br \/>\nUnsere Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Reisevertr\u00e4ge und vermittelte Leistungen.<br \/>\n<\/br><br \/>\n<i>Mit der Reisebest\u00e4tigung erh\u00e4lt jeder Gast eine Ausfertigung der vollst\u00e4ndigen Reisebedingungen.<\/i><\/p>\n<p>1. Abschluss des Reisevertrages<br \/>\na ) Der Reisevertrag soll schriftlich mit unseren Formularen ( Reisebest\u00e4tigung ) geschlossen werden. Mit Vertragsschluss oder unverz\u00fcglich danach h\u00e4ndigen wir dem Reisenden die Reisebest\u00e4tigung aus. Dazu sind wir nicht verpflichtet, wenn es sich um eine kurzfristige Buchung weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn handelt.<br \/>\nb )S\u00e4mtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderw\u00fcnsche sollen schriftlich erfasst werden.<br \/>\nc ) An seine Reiseanmeldung ist der Reisende zwei Wochen gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Buchung durch uns best\u00e4tigt und der Reisevertrag damit verbindlich. Die Reisebest\u00e4tigung enth\u00e4lt alle wesentlichen Angaben \u00fcber die von dem Reisenden gebuchten Reiseleistungen. Kurzfristige Buchungen (zwei Wochen und k\u00fcrzer vor Reisebeginn) f\u00fchren durch sofortige Best\u00e4tigung bzw. durch die Zulassung zur Reise zum Vertragsabschluss.<br \/>\nd ) Telefonisch nehmen wir lediglich verbindliche Reservierungen vor, auf die hin der Reisevertrag durch die schriftliche Reisebest\u00e4tigung geschlossen wird. Schadensersatzanspr\u00fcche wegen Nichteinhaltung der Reservierungsabrede bleiben hiervon unber\u00fchrt. F\u00fcr Buchungen mittels Internet gelten die vorstehenden Bedingungen entsprechend.<br \/>\ne ) Weicht die Reisebest\u00e4tigung von der Reiseanmeldung des Reisenden ab, liegt in der Reisebest\u00e4tigung ein neuer Vertragsantrag, an den wir 10 Tage gebunden sind und den der Reisende innerhalb dieser Frist annehmen kann.<br \/>\nf ) Bei eindeutig im Prospekt und den Reiseunterlagen als vermittelt bezeichneten Fremdleistungen sind wir lediglich Reisevermittler. Bei diesen Reisevermittlungen ist eine vertragliche Haftung als Vermittler ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit vorliegen sowie Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind oder vereinbarte Beschaffenheiten fehlen. Wir haften insofern grunds\u00e4tzlich nur f\u00fcr die Vermittlung, nicht f\u00fcr die vermittelten Leistungen selbst ( vgl. \u00a7\u00a7 675, 631 BGB ). F\u00fcr den Vertragsschluss gelten die Bestimmungen nach Ziffer 1. sinngem\u00e4\u00df.<br \/>\ng ) Sind au\u00dfer dem Anmeldenden weitere Personen in der Anmeldung aufgef\u00fchrt, kommt auch mit diesen ein Reisevertrag zustande, soweit der Anmeldende als Vertreter f\u00fcr Dritte auftritt. Der Anmeldende haftet nach den allgemeinen Bestimmungen und, soweit er eine besondere Verpflichtung \u00fcbernommen hat, f\u00fcr die Vertretenen wie f\u00fcr seine eigenen Verpflichtungen.<br \/>\n2. Zahlung des Reisepreises<br \/>\na ) Nach Abschluss des Reisevertrages sind 20% des Reisepreises Zug um Zug gegen Aush\u00e4ndigung des Sicherungsscheines zu zahlen.<br \/>\nb ) Der Restbetrag ist sp\u00e4testens drei Wochen vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aush\u00e4ndigung der vollst\u00e4ndigen Reiseunterlagen f\u00e4llig.<br \/>\nc ) Vertragsabschl\u00fcsse innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises gegen Aush\u00e4ndigung der vollst\u00e4ndigen Reiseunterlagen und des Sicherungsscheines.<br \/>\nd ) Die Verpflichtung zur Aush\u00e4ndigung eines Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht l\u00e4nger als 24 Stunden dauert, keine \u00dcbernachtung einschlie\u00dft und der Reisepreis 75.- Euro nicht \u00fcbersteigt,<br \/>\ne ) Ausgenommen von Ziffer 2 a, b ) sind die Fahrten Paris Minitrip, London Minitrip und Tagesfahrten. Bei diesen Reisen ist der volle Reisepreis innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Reisebest\u00e4tigung zu zahlen.<br \/>\n3.Leistungen<br \/>\na) Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung (Prospekte\/Kataloge etc.) sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der Reisebest\u00e4tigung.<br \/>\nb ) Nebenabreden, zus\u00e4tzliche Zusicherungen und vereinbarte Sonderw\u00fcnsche des Reisenden<br \/>\nsind in die Reisebest\u00e4tigung aufzunehmen. Auf Ziffer 1) dieser Bedingungen wird Bezug genommen<br \/>\nc ) Wir behalten uns vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gr\u00fcnden vor Vertragsschluss eine konkrete \u00c4nderung der Prospekt- und Preisangaben zu erkl\u00e4ren, \u00fcber die der Reisende vor Buchung informiert wird.<br \/>\nd ) Reiseb\u00fcros d\u00fcrfen Sonderw\u00fcnsche, die nicht im Katalog ausgeschrieben sind ( z.B. EZ mit Meerblick, Bad, Balkon ), nur als unverbindlich zu erbringende Leistungen entgegen nehmen. Sie sind nicht berechtigt, ohne schriftliche Best\u00e4tigung des Reiseveranstalters \u00fcber die Katalogleistungen hinausgehende oder abweichende Leistungszusagen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen.<br \/>\ne ) Die Leistungen im Rahmen der Voll- bzw. Halbpension beginnen mit dem Abendessen am Zielort und enden mit dem Fr\u00fchst\u00fcck am R\u00fcckreisetag.<br \/>\nf ) F\u00fcr die Best\u00e4tigung der Buchung von Sonderw\u00fcnschen (z.B. ein bestimmtes Zimmer ) erhebt der Reiseveranstalter eine Bearbeitungsgeb\u00fchr von 15,- Euro. Die Geb\u00fchr ist mit dem Reisepreis zu zahlen.<br \/>\n4. Preis\u00e4nderungen<br \/>\na) Wir k\u00f6nnen als Reiseveranstalter vier Monate nach Vertragsschluss Preiserh\u00f6hungen bis<br \/>\nzu 5 % des Gesamtreisepreises verlangen, wenn sich nach Vertragsabschluss unvorhergesehen die Preise von Leistungstr\u00e4gern, insbesondere die Bef\u00f6rderungskosten ( u.a. wegen \u00d6lpreisverteuerungen ), die Abgaben f\u00fcr bestimmte Leistungen wie Flughafen- oder Einreisegeb\u00fchren erh\u00f6ht haben oder f\u00fcr die betreffende Reise geltende Wechselkurs\u00e4nderungen eingetreten sind. Auf den genannten Umst\u00e4nden beruhende Preiserh\u00f6hungen sind zul\u00e4ssig, soweit sich die Erh\u00f6hung, ausgehend vom Bef\u00f6rderungs- Abgaben- und Wechselkursanteil, konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt.<br \/>\nb ) Eine Preiserh\u00f6hung kann nur bis zum 21.Tag vor dem Abreisetermin verlangt werden. Die Preiserh\u00f6hung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverz\u00fcglich nach Kenntnis vom Preiserh\u00f6hungsgrund zu erkl\u00e4ren.<br \/>\nc ) Bei Preiserh\u00f6hungen nach Vertragsschluss um mehr als 5 % des Gesamtreisepreises kann der Reisende kostenlos zur\u00fccktreten oder statt dessen die Teilnahme an einer anderen gleichwertigen Reise aus dem Angebot des Veranstalters verlangen, wenn der Veranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis anbieten kann.<br \/>\nd ) Die Rechte aus 4. c) hat der Reisende unverz\u00fcglich nach der Erkl\u00e4rung des Reiseveranstalters diesem gegen\u00fcber geltend zu machen.<br \/>\n5. Leistungs\u00e4nderungen<br \/>\na) \u00c4nderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigef\u00fchrt wurden, sind nur gestattet, soweit die \u00c4nderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeintr\u00e4chtigen.<br \/>\nb ) Eine zul\u00e4ssige \u00c4nderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverz\u00fcglich nach Kenntnis vom \u00c4nderungsgrund mitzuteilen.<br \/>\nc ) Im Falle der erheblichen \u00c4nderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zur\u00fccktreten oder statt dessen die Teilnahme an einer anderen gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anzubieten.<br \/>\nd ) \u00c4nderungen der Fahrtrouten sowie nicht wesentliche \u00c4nderungen im Reiseprogramm gelten nicht als \u00c4nderungen der vereinbarten Leistungen.<br \/>\n\u00c4nderungen von Sitzplatznummern bleiben vorbehalten.<br \/>\nEs besteht trotz Best\u00e4tigung mit der Buchung \/ Reisebest\u00e4tigung kein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz.<br \/>\n6. R\u00fccktritt des Kunden<br \/>\na ) Nach dem jederzeit m\u00f6glichen R\u00fccktritt ist der Reisende verpflichtet, folgende Entsch\u00e4digung zu zahlen<br \/>\n( Prozents\u00e4tze beziehen sich auf den Gesamtreisepreis ):<br \/>\nbis 30 Tage vor Reisebeginn: 5% vom Reisepreis, mindestens jedoch 15,- Euro,<br \/>\n29 \u2013 22 Tage vor Reisebeginn 20%,<br \/>\n21 \u2013 15 Tage vor Reisebeginn 35%,<br \/>\n14 \u2013 07 Tage vor Reisebeginn 50%,<br \/>\n06 \u2013 01 Tage vor Reisebeginn 70%.<br \/>\nBei Nichtantritt am Reisetag werden bei allen Reisen 90 % vom Gesamtreisepreis verlangt.<br \/>\nF\u00fcr Schiffsreisen und Flugreisen gelten gesonderte Stornobedingungen ( siehe Reisebest\u00e4tigung.)<br \/>\nBei Tagesfahrten gelten die<br \/>\ngesonderten Stornobedingungen gem. Katalog.<br \/>\nb ) Ma\u00dfgeblich f\u00fcr den Lauf der Fristen ist der Zugang der R\u00fccktrittserkl\u00e4rung bei dem Reiseveranstalter oder bei der Buchungsstelle. Die R\u00fccktrittserkl\u00e4rung sollte schriftlich erfolgen.<br \/>\nc ) Bei Stornierungen von Reisearrangements, in die eine Vermittlerleistung einbezogen ist ( z. B. Bereitstellung von Eintrittskarten bei Musicalfahrten ) gelten f\u00fcr die Reise als solche die vorgenannten R\u00fccktrittsbedingungen, f\u00fcr die Vermittlerleistungen kann der Veranstalter einen Ersatz von 100 % verlangen.<br \/>\n7. \u00c4nderungen auf Verlangen des Reisenden<br \/>\nVerlangt der Reisende nach Vertragsabschlu\u00df \u00c4nderungen oder Umbuchungen bis zum 30. Tag vor Reisebeginn, so kann der Reiseveranstalter ein Bearbeitungsentgelt von 15,- Euro verlangen, soweit er nicht eine h\u00f6here Entsch\u00e4digung nachweist, deren H\u00f6he sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von dem Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. Bei Umbuchungen und \u00c4nderungen ab dem 29. Tag vor Reisebeginn k\u00f6nnen diese, sofern sie \u00fcberhaupt durchf\u00fchrbar sind, nur nach R\u00fccktritt vom Reisevertrag zu den unter Ziffer 6 genannten Bedingungen bei gleichzeitiger Neubuchung vorgenommen werden.<br \/>\n8. Ersatzreisende<br \/>\nDer Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen gen\u00fcgt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder beh\u00f6rdliche Anordnungen entgegenstehen.<br \/>\nDer Reisende und der Dritte haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner f\u00fcr den Reisepreis.<br \/>\nDer Reisende und der Dritte haften dem Reiseveranstalter zudem als Gesamtschuldner f\u00fcr durch die Teilnahme des Dritten entstehende Mehrkosten, pauschaliert ohne weiteren Nachweis auf 15.- Euro.<br \/>\n9. Reiseabbruch<br \/>\nWird die Reise infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sph\u00e4re des Reisenden liegt (z.B. Krankheit), so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, bei den Leistungstr\u00e4gern die Erstattung ersparter Aufwendungen zu erreichen. Dies gilt nicht, wenn v\u00f6llig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder beh\u00f6rdliche Bestimmungen entgegenstehen.<br \/>\n10. St\u00f6rung durch den Reisenden<br \/>\nDer Reiseveranstalter kann den Reisevertrag fristlos k\u00fcndigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter st\u00f6rt, so dass seine weitere Teilnahme f\u00fcr den Reiseveranstalter und\/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begr\u00fcndete Hinweise h\u00e4lt. Dem Reiseveranstalter steht in diesem Falle der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzanspr\u00fcche im \u00dcbrigen bleiben unber\u00fchrt.<br \/>\n11. Mindestteilnehmerzahl<br \/>\na ) Wird die bei allen Reisen erforderliche Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen bzw. die der Reisebeschreibung (Prospekt\/Katalog) oder in der Reisebest\u00e4tigung angegebene abweichende Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Reiseveranstalter bis zu zwei Wochen vor Reisebeginn von dem Reisevertrag zur\u00fccktreten und erkl\u00e4ren, dass die Reise wegen mangelnder Beteiligung nicht durchgef\u00fchrt wird.<br \/>\nb ) Der Reiseveranstalter wird dem Reisenden die Erkl\u00e4rung nach Ziffer 11 a) unverz\u00fcglich nach Kenntnis des Nichterreichens der Teilnehmerzahl, sp\u00e4testens zwei Wochen vor Reisebeginn, zugehen lassen.<br \/>\nc ) Der Reisende kann dann die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis f\u00fcr den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.<br \/>\nd ) Der Reisende hat dem Reiseveranstalter gegen\u00fcber sein Recht nach Ziffer 11 c) unverz\u00fcglich nach Zugang der Erkl\u00e4rung des Reiseveranstalters geltend zu machen.<br \/>\ne ) Macht der Reisende von seinem Recht gem. Ziffer 11 c) keinen Gebrauch, ist der von dem Reisenden gezahlte Betrag unverz\u00fcglich zur\u00fcckzuerstatten. Weitere Anspr\u00fcche des Reisenden bestehen nicht.<br \/>\n12. K\u00fcndigung infolge h\u00f6herer Gewalt<br \/>\na ) Erschwerung, Gef\u00e4hrdung oder Beeintr\u00e4chtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umst\u00e4nde wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen ( Entzug der Landerechte, Grenzschlie\u00dfungen ), Naturkatastrophen, Havarien, Zerst\u00f6rung von Unterk\u00fcnften oder gleichgewichtige F\u00e4lle berechtigen beide Vertragspartner zur K\u00fcndigung des Reisevertrages.<br \/>\nb ) Im Falle der K\u00fcndigung kann der Reiseveranstalter f\u00fcr erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine nach \u00a7 638 III BGB zu bemessende Entsch\u00e4digung verlangen.<br \/>\nc ) Der Reiseveranstalter ist im K\u00fcndigungsfalle zur R\u00fcckbef\u00f6rderung verpflichtet, falls der Vertrag die Bef\u00f6rderung mit umfasst. In jedem Fall hat er die zur Durchf\u00fchrung der Vertragsaufhebung erforderlichen Ma\u00dfnahmen zu ergreifen.<br \/>\nd ) Die Mehrkosten der R\u00fcckbef\u00f6rderung, soweit letztere im Vertrag mit erfasst ist, tragen die Parteien je zur H\u00e4lfte, die \u00fcbrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen.<br \/>\n13. Gew\u00e4hrleistung und Abhilfe<br \/>\na ) Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgem\u00e4\u00df, so kann der Reisende Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung.<br \/>\nb ) Der Reisende kann die Herabsetzung des Reisepreises nach \u00a7 638 III BGB verlangen, wenn er den oder die Reisem\u00e4ngel bei dem Reiseleiter\/Busfahrer oder, falls ein Reiseleiter\/Busfahrer nicht erreichbar ist, bei dem Reiseveranstalter direkt anzeigt, soweit nicht erhebliche Schwierigkeiten die M\u00e4ngelanzeige gegen\u00fcber dem Reiseveranstalter unzumutbar machen. Die Telefon- und Telefaxnummern ergeben sich aus den Reiseunterlagen. Unterl\u00e4sst der Reisende schuldhaft die M\u00e4ngelanzeige, so stehen ihm keine Anspr\u00fcche auf Herabsetzung des Reisepreises zu.<br \/>\nc ) Ist die Reise mangelhaft und leistet der Reiseveranstalter nicht innerhalb der von dem Reisenden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, so kann der Reisende auch selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn der Reiseveranstalter die Abhilfe verweigert oder ein besonderes Interesse des Reisenden die sofortige Selbsthilfe rechtfertigt.<br \/>\nd ) Wird die Reise durch einen Mangel erheblich beeintr\u00e4chtigt, kann der Reisende eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Verstreicht die Frist nutzlos, kann der Reisende den Reisevertrag k\u00fcndigen. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn die Abhilfe unm\u00f6glich ist, verweigert wird oder die sofortige K\u00fcndigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Das gilt entsprechend, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem und f\u00fcr den Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist.<br \/>\ne ) Bei berechtigter K\u00fcndigung kann der Reiseveranstalter f\u00fcr erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entsch\u00e4digung verlangen. F\u00fcr deren Berechnung sind der Wert der erbrachten Reiseleistungen sowie der Gesamtreisepreis und der Wert der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen ma\u00dfgeblich (vgl. \u00a7 638 III BGB ). Das gilt nicht, sofern die erbrachten oder zu erbringenden Reiseleistungen f\u00fcr den Reisenden kein Interesse haben. Der Reiseveranstalter hat die erforderlichen Ma\u00dfnahmen zu treffen, die infolge der Vertragsaufhebung notwendig sind. Ist die R\u00fcckbef\u00f6rderung vom Reisevertrag mit umfasst, hat der Reiseveranstalter auch f\u00fcr diese zu sorgen und die Mehrkosten zu tragen.<br \/>\nf ) Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der K\u00fcndigung Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.<br \/>\n14. Mitwirkungspflicht<br \/>\nDer Reisende ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle Sch\u00e4den gering zu halten. Auf die Ziffern 10. und 13. wird Bezug genommen.<br \/>\nDer Reiseteilnehmer ist f\u00fcr alle verursachten Sch\u00e4den auch gegen\u00fcber den Leistungstr\u00e4gern ( Busbetrieb, Hotelier u.a. ) nach den gesetzlichen Vorschriften verantwortlich und haftbar.<br \/>\n15. Haftungsbeschr\u00e4nkung<br \/>\na ) Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters f\u00fcr Sch\u00e4den, die nicht K\u00f6rpersch\u00e4den sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschr\u00e4nkt,<br \/>\naa ) soweit ein Schaden des Reisenden weder vors\u00e4tzlich noch grob fahrl\u00e4ssig herbeigef\u00fchrt wird oder<br \/>\nb ) soweit der Reiseveranstalter f\u00fcr einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungstr\u00e4gers verantwortlich ist.<br \/>\nbb ) Gelten f\u00fcr eine von einem Leistungstr\u00e4ger zu erbringende Reiseleistung internationale \u00dcbereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschr\u00e4nkungen geltend gemacht werden kann oder ausgeschlossen ist ( Luft- VG, Warschauer Abkommen, Abkommen von Guadalajara, Den Haag, Montrealer Abkommen, HGB, EVO u.a.), kann sich der Reiseveranstalter gegen\u00fcber dem Reisenden auf diese \u00dcbereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.<br \/>\nc ) Bei eindeutig als vermittelt bezeichneten Leistungen ist Ziffer 1 f ) dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen zu beachten.<br \/>\nd ) F\u00fcr alle gegen den Reiseveranstalter gerichteten Schadensersatzanspr\u00fcche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter im Rahmen einer Haftungsbeschr\u00e4nkung bei Personensch\u00e4den bis 75000.-Euro und bei Sachsch\u00e4den bis 4000.- Euro. \u00dcbersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung f\u00fcr Sachsch\u00e4den auf die H\u00f6he des dreifachen Reisepreises beschr\u00e4nkt. Die Haftungsh\u00f6chstsummen gelten jeweils je Reisendem und Reise.<br \/>\nDem Reisenden wird im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegep\u00e4ckversicherung sowie einer Reiseausfallversicherung ( siehe Ziffer 6 ) empfohlen.<br \/>\ne ) Der Reiseveranstalter bef\u00f6rdert das Reisegep\u00e4ck der Fahrg\u00e4ste kostenlos in angemessenem Umfang, wobei die im Fahrzeuginneren untergebrachten Gep\u00e4ckst\u00fccke vom Fahrgast selbst zu beaufsichtigen sind.<br \/>\nF\u00fcr Sch\u00e4den am oder bei Verlust von Reisegep\u00e4ck \u00fcbernimmt der Veranstalter keine Haftung. Der Reisende wird auf den Abschluss einer Reisegep\u00e4ckversicherung ( s. Ziffer 15 d ) hingewiesen.<br \/>\n16. Ausschluss von Anspr\u00fcchen und Verj\u00e4hrung<br \/>\na ) Anspr\u00fcche wegen mangelhafter Reiseleistungen nach den \u00a7\u00a7 651 c bis 651 f BGB , nachtr\u00e4glicher Unm\u00f6glichkeit und wegen Verletzung von Nebenpflichten hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegen\u00fcber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist k\u00f6nnen Anspr\u00fcche nur geltend gemacht werden, wenn der Reisende die genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.<br \/>\nb ) Anspr\u00fcche des Reisenden im Sinne der Ziffer 16 a) verj\u00e4hren in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende, jedoch mit der Einschr\u00e4nkung, dass diese Verj\u00e4hrungsfrist von einem Jahr nicht vor Mitteilung eines Mangels an den Reiseveranstalter durch den Reisenden beginnt. Bei grobem Verschulden verj\u00e4hren die gem. Ziffer 16 a) betroffenen Anspr\u00fcche in zwei Jahren.<br \/>\n17. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften<br \/>\na ) Der Reiseveranstalter weist auf Pass- und Visumerfordernisse einschlie\u00dflich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente und gesundheitspolizeiliche Formalit\u00e4ten in dem von ihm herausgegebenen und dem Reisenden zur Verf\u00fcgung gestellten Prospekt oder durch Unterrichtung vor der Buchung einschlie\u00dflich zwischenzeitlicher \u00c4nderungen insbesondere vor Vertragsschluss und vor Reisebeginn hin, die f\u00fcr das jeweilige Reiseland f\u00fcr deutsche Staatsangeh\u00f6rige ohne Besonderheiten wie Doppelstaatsb\u00fcrgerschaft etc. gelten.<br \/>\nb ) Bei pflichtgem\u00e4\u00dfer Erf\u00fcllung der Informationspflicht durch den Reiseveranstalter hat der Reisende die Voraussetzungen f\u00fcr die Reise zu schaffen, sofern sich nicht der Reiseveranstalter ausdr\u00fccklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.<br \/>\nc ) Entstehen z. B. infolge fehlender pers\u00f6nlicher Voraussetzungen f\u00fcr die Reise Schwierigkeiten, die allein auf das Verhalten des Reisenden zur\u00fcckzuf\u00fchren sind ( z. B. keine Beschaffung des erforderlichen Visums ), kann der Reisende nicht kostenlos zur\u00fccktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen. Es gelten die Ziffern 6. ( R\u00fccktritt ) und 9. ( Reiseabbruch ) entsprechend.<br \/>\n18. Gerichtsstand<br \/>\na ) Der Reisende kann den Reiseveranstalter an dessen Sitz verklagen.<br \/>\nb ) F\u00fcr Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz ma\u00dfgeblich, es sei denn, dass die Klage sich gegen Vollkaufleute oder Personen richtet, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gew\u00f6hnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen F\u00e4llen ist der Sitz des Reiseveranstalters ma\u00dfgeblich.<br \/>\n19. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen<br \/>\nDie Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begr\u00fcndet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im \u00dcbrigen.<br \/>\n20. Sonstiges<br \/>\nAlle Angaben in diesem Prospekt entsprechen dem Stand bei Drucklegung. \u00c4nderungen der Leistungen und Preise behalten wir uns gem. vorstehenden Bedingungen aufgrund von Druckfehlern und Irrt\u00fcmern vor.<br \/>\n21. Veranstalter<br \/>\nWenn kein anderer Veranstalter ausgewiesen ist:<br \/>\nbertrago GmbH<br \/>\nAllee der Kosmonauten 28A<br \/>\n12681 Berlin<br \/>\n<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Conditions of Use Unsere Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Reisevertr\u00e4ge und vermittelte&#8230; <\/p>","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"template-full-width.php","meta":{"sfsi_plus_gutenberg_text_before_share":"","sfsi_plus_gutenberg_show_text_before_share":"","sfsi_plus_gutenberg_icon_type":"","sfsi_plus_gutenberg_icon_alignemt":"","sfsi_plus_gutenburg_max_per_row":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/bertrago.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/7"}],"collection":[{"href":"https:\/\/bertrago.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/bertrago.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/bertrago.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/bertrago.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=7"}],"version-history":[{"count":9,"href":"https:\/\/bertrago.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/7\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":788,"href":"https:\/\/bertrago.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/7\/revisions\/788"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/bertrago.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=7"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}